Fragen + Antworten

Investition

Welche Investitionskosten fallen für die Stadt an?
Das finanzielle Engagement der Stadt liegt bei 22,8 Mio. Franken. Hinzu kommen Erschliessungs- und Entwicklungskosten von 8 Mio. Franken. Die Kreditvergabe haben die Stimmberechtigten von Wädenswil im Juli 2017 mit 75% Ja-Stimmen gutgeheissen.

Ist mit einer Erhöhung des Steuerfusses zu rechnen?
Eine Steuerfuss-Erhöhung wegen des Landkaufs ist nicht zu erwarten. Das Areal wird nur erworben, wenn im Voraus eine ausreichende Anzahl Verträge abgeschlossen wurden. Daher können die Landkosten zum ausreichenden Anteil durch die Verkäufe und das Baurecht abgedeckt werden.

Wieviel Prozent der Gesamtkosten macht bei einem Bauvorhaben der Landkauf aus?
Gegenwärtig machen die Landkosten 75% aus, weshalb der vorteilhafte Preis entscheidend ist.

Wieso wird dieses Projekt von einer Zürcher Planungsfirma projektiert und nicht von einer Wädenswiler Firma, die einen engen Bezug zum Wädenswiler Gewerbe hätte?
Das Gebietsmanagement wurde im Einladungsverfahren vergeben. Berücksichtigt wurden Firmen mit dem dafür notwendigen Know-how.

Wieso wird diese Webseite von einer Zugerfirma gestaltet und nicht von einer Wädenswiler Firma? Sind wir Wädenswiler dazu nicht fähig oder arbeitet die Firma Halter einfach lieber mit ihren gewohnten Lieferanten zusammen.
In der Regel arbeitet die Stadt im Bereich Kommunikation mit lokalen Firmen zusammen. Im konkreten Fall wurde der Auftrag an eine Partnerfirma der Halter AG vergeben. Das war sinnvoll, weil sich daraus viele Synergien ergaben.

Werden die Ingenieur-/Architektur-/Vermessungs-/Werbe-/etc.-Arbeiten an Betriebe in Wädenswil vergeben oder nur an Betriebe, welche mit der Firma Halter zusammen arbeiten?
Die Erschliessung des Areals wird gemäss Submissionsreglement vergeben. Im Falle des Einladungsverfahrens ist vorgesehen, örtliche Betriebe einzuladen. Die Hochbauten werden durch die Interessenten erstellt mit den Unternehmern nach eigener Wahl.

Wurden die Aufträge für das Gebietsmanagement und die Homepage öffentlich ausgeschrieben?
Nein, da der Schwellenwert von CHF 250'000 für Dienstleistungen jeweils nicht überschritten ist.

Wurden Aufträge für Einladungsverfahren vergeben?
Ja

Wieviel Kosten sind bereits für dieses Projekt vor der Abstimmung kummuliert angelaufen? Per 31.12.2013 waren es 132'948.85.
Die erwähnte Zahl ist das Jahrestotal 2013. Seit Projektanfang im Jahr 2012 sind Kosten von CHF 440'500 aufgelaufen, davon CHF 100'000 für das Kaufrecht im Jahr 2012.

Was genau würde sich bei der Erbengemeinschaft ändern, wenn die Option frühzeitig, also vor dem 1.9.2015, beispielsweise 1.8.2015 ausgeübt würde?
Die Stadt Wädenswil, Kaufrechtsberechtigte kann das Kaufrecht frühestens am 1.9.2015 ausüben. Eine frühere Option sieht der Kaufrechtsvertrag nicht vor.

Raumplanung

Hat Wädenswil eine ganzheitliche Stadtplanung?
2012 legte der Stadtrat die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) vor. Darin wird aufgezeigt, wo sich die Stadt wie entwickeln soll. Das Gebiet Neubüel (inkl. Rütihof) wird darin als Arbeitsplatzgebiet definiert, das weiter gestärkt werden soll. Mit dem Landkauf Rütihof und der Werkstadt Zürisee setzt der Stadtrat diese Strategie um.

Warum wird die Werkstadt Zürisee im Raum Neubüel/Rütihof geplant und nicht zum Beispiel im Zentrum?
Die kantonale und regionale Richtplanung definiert den Raum Neubüel zur Schaffung eines regionalen Arbeitsplatzgebietes. Gewerbestandorte im Zentrum und an gut erschlossenen Lagen sind für das Wohnen attraktiv und ideal, wohingegen Gewerbebetriebe störende Auswirkungen (Lärm, Verkehr, Emissionen) auf das umliegende Wohnen haben können.

Ist der Gestaltungsplan auch für die angrenzenden Gebiete / Parzellen wirksam?
Der Gestaltungsplan beschränkt sich auf das Grundstück Kat.-Nr. 12894 und hat keine Rechtskraft für umliegende Parzellen.

Ist es korrekt, dass es zu Umzonungen kommt von denen auch Intershop (Martin Ebner) profitiert?
Auf dem Alcatel-Areal, das der Firma Intershop gehört, läuft eine langfristige Planung. Angedacht ist eine gemischte Nutzung, weiterhin mit einem Anteil Gewerbe und mit Bildung. Beide Nutzungen findet man bereits heute auf dem Areal. Im Vordergrund steht, dass die Entwicklung raumplanerisch sinnvoll ist. Das Areal befindet sich nahe vom Bahnhof Au und unweit eines Altersheims – eine Mittelschule oder auch Alterswohnungen passen hier bestens hin. Hingegen passt schweres Gewerbe eher weniger, da die Zufahrt zur Autobahn durch ein Wohnquartier führt. Die Planungen werden in einen Gestaltungsplan münden. Über diesen entscheidet das Parlament und allenfalls das Volk (fakultatives Referendum). Die Öffentlichkeit wird also Gelegenheit haben, ihre Auflagen zu formulieren. Seitens Stadtrat wurden schon Anliegen eingebracht.

2012 legte der Stadtrat die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) vor. Darin wird aufgezeigt, wo sich die Stadt wie entwickeln soll. Das Gebiet Neubüel (inkl. Rütihof) wird darin als Arbeitsplatzgebiet definiert, das weiter gestärkt werden soll. Zitat: «Das Gebiet Rütihof soll für Gewerbe strukturiert werden und städtebaulich einen attraktiven Auftakt für die Gebietsentwicklung Neubüel schaffen». Mit dem Landkauf Rütihof und der Werkstadt Zürisee setzt der Stadtrat diese Strategie um. Heisst Strukturieren Kaufen?
Seitens der einheimischen Betriebe besteht seit längerem die Nachfrage nach Gewerbeland. In der Räumlichen Entwicklungsstrategie wird fest gestellt, dass das Gebiet Neubüel für die Ansiedlung von Arbeitsplätze besonders geeignet ist. Mit der Entwicklung des Gebiets Rütihof setzt der Stadtrat diese Erkenntnis in die Tat um. Ziel ist, einheimische Betriebe weiterhin in Wädenswil halten zu können und Arbeitsplätze zu schaffen.

Inwiefern steht die Ansiedlung von Aldi am Bahnhof und Lidl im Rütihof, verbunden durch die «Schnäppchenjäger-Route», im Zusammenhang mit der Räumliche Entwicklungsstrategie (RES)? Wurde die RES je vom Parlament abgesegnet? Wenn ja, an welcher Gemeinderatsitzung war der Antrag zur Zustimmung der RES traktandiert? Weshalb wurde die RES, unter der Annahme, dass sie abgesegnet wurde, bis 30.09.2014 offiziell nie auf dem Internetportal der Stadt publiziert?
Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) und den beiden Einkaufszentren. Aldi/Lidl wurden einige Jahre früher bewilligt. Die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) entstand aus dem Bedürfnis heraus, Einzelentscheidungen in eine Strategie einzubetten. Sie befasst sich mit den konzeptionellen Grundlagen für die Stadtentwicklung und hat sich in verschiedenen Bereichen als hilfreich erwiesen. Die RES ist jedoch kein Gesetz, sie ist ein Positionenpapier, man kann auch sagen ein «Leitbild». Dafür ist der Stadtrat zuständig. Die RES wurde vom Stadtrat im April 2012 verabschiedet und anschliessend der Öffentlichkeit sowie der Raumplanungskommission des Gemeinderats präsentiert. Gesetzlich massgebend sind der kommunale Richtplan und die Bau- und Zonenordnung. Diese werden vom Gemeinderat festgelegt.

Wieso war in der Stadtentwicklungskommission Heiner Treichler (Tuwag) vertreten, nicht aber ein Vertreter des Gewerbes oder die Intershop? Gemäss Gewerbezeitung und den Betrieben besteht schon lange eine Nachfrage. Wurde diese erst 2013 entdeckt?
Die Stadtentwicklungskommission beschäftigte sich nicht mit dem Rütihof, sondern mit der Entwicklung von Wädenswil im Allgemeinen. Heiner Treichler, ausgewiesener Immobilienfachmann, brachte unabhängig von konkreten Bauvorhaben sein Fachwissen ein. Das war wertvoll. Der Mangel an günstigem Gewerbeland besteht tatsächlich schon seit Jahren. Zahlreiche Firmen sind weggezogen. Im Rütihof haben wir nun die Möglichkeit, auf den Preis pro m2 dämpfend einzuwirken. Dieser positive Impuls ist dringend nötig und eine grosse Chance.

Landpreis / -erwerb

Mit welchem Landpreis ist aufgrund der Projektkenntnisse Stand Herbst 2014 zu rechnen und wie werden diese berechnet?
Das unerschlossene Land wird entwickelt, erschlossen und parzelliert. Der Landpreis zur Abdeckung der Entwicklungskosten liegt bei 980 Franken pro Quadratmeter.

Wird der Kaufpreis in Abhängigkeit der Gebäudehöhe differenziert?
Der Landpreis wird über die maximal mögliche Nutzung differenziert.

Kann man auch Parzellen im Baurecht erwerben?
Ja – eine Bebauung im Baurecht ist auch möglich.

Wie werden die Landkosten für den einzelnen Betrieb niedrig gehalten?
In einer Regelbauweise benötigt der einzelne Betrieb mehr Fläche aufgrund des vorgegebenen Grenzabstandes. Mit dem Konzept „Land am Laufmeter“ kann das Land im Grenzbaurecht vergeben werden, was für den einzelnen Betrieb den Landbedarf bis auf ca. 30% verringert.

Was passiert wenn nicht alle Firmen Land kaufen, die sich interessieren?
Es ist durchaus denkbar, dass nicht die ganze Fläche per sofort Abnehmer findet. Dann würde ein Teil als Landreserve bei der Stadt verbleiben und das wäre ok. Land ist im Zürichsee-Becken eine harte Währung, das Risiko ist vertretbar.

Wie erfolgt der Weiterverkauf des Baulandes?
Das Bauland wird parzellenweise und zu kostendeckenden Preisen an interessierte Gewerbetreibende veräussert oder im Baurecht abgegeben. Hierbei besteht ein Vorkaufsrecht bei Weiterverkauf zugunsten der Stadt. Die Vertragsbedingungen verhindern einen Missbrauch des Angebots zu Spekulationszwecken.

Untersteht das Projekt dem obligatorischen Referendum?
Nach Ansicht des Stadtrats nicht, weil es sich um eine Investition ins Finanzvermögen handelt. Ins Finanzvermögen gehören Aktiven, die nach kaufmännischen Grundsätzen realisierbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn sie ohne Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung verwertbar sind. All dies ist vorliegend eindeutig der Fall. Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Wädenswil ist der Gemeinderat (Parlament) für Liegenschaften-Geschäfte dieser Art zuständig. Vgl. Gemeindeordnung (GO) Art. 25: «Im finanziellen Wirkungsbereich steht dem Gemeinderat zu: e) Kauf, Verkauf und Tausch von Liegenschaften im Finanzvermögen im Wert von mehr als CHF 2‘000‘000». Die Gegner des Projekts sind anderer Meinung. Ihrer Ansicht nach handelt es sich um eine Investition ins Verwaltungsvermögen und damit dem obligatorischen Referendum. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat sich dazu nicht abschliessend geäussert.

Wo im Gesetz steht, dass es sich hier um eine Investition ins Finanzvermögen handelt?
Rechtliche Grundlage bildet das Gemeindegesetz des Kantons Zürich. H. R. Thalmann schreibt in seinem Standardwerk, dem Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz (GG), auf S. 403, Pkt. 1.2 zu §136 GG: «Zum Grundeigentum des Finanzvermögens gehören unüberbaute Liegenschaften, welche Landreserven der Gemeinde darstellen, sowie überbaute, jederzeit veräusserbare Liegenschaften, Wohnungsbauten, Angestellten- und Lehrerwohnhäuser usw…»

Sollte nicht eher das Volk über die Kosten für die Erschliessung entscheiden?
Nein, die Erschliessung erfolgt voraussichtlich mittels Quartierplan. In diesem Verfahren finanzieren die Käufer der Parzellen die Kosten der Erschliessung. Ein Urnengang ist nicht vorgesehen.

Damit ein Gewerbetreibender die Landkosten basierend auf dem Bauvolumen des geplanten Projektes berechnen kann, sollte der Preis pro Quadratmeter bekannt sein. Ist es richtig, davon auszugehen, dass die Preise vorwiegend auf der Baumasse basieren werden, da ansonsten eine starke Quersubventionieren erfolgt? Der Durchschnittspreis von CHF 980.-/m2 dürfte deshalb für die Gewerbetreibenden irreführend sein. Eine sehr zeitnahe Klarifizierung der Berechnung des Landpreises nach Baumasse wäre im Interesse der Gewerbetreibenden und vor allem der Stimmbürger.
Das Konzept „Gewerbeland am Laufmeter“ ermöglicht auf dem Areal eine höhere Baumasse als bei einer Regelbebauung nach Bau- und Zonenordnung. Das heisst, dass für ein geplantes Bauvolumen weniger Landfläche benötigt wird und daher die Landkosten im Vergleich mit der Regelbauweise kleiner werden. Der Landpreis wird pro Quadratmeter festgelegt, die maximal mögliche Baumasse je Baubereich hat einen Einfluss auf den jeweiligen Quadratmeterpreis.

Warum sollte das Grundstück von Seiten der Stadt gekauft werden und wird nicht direkt von Firmen gekauft und gebaut?
In der Theorie wäre der Kauf durch die Firmen möglich. In der Praxis jedoch hat dieses Vorgehen massive Umsetzungschwierigkeiten. Die interessierten Firmen müssten sich zuerst finden, zusammenschliessen / organisieren, einen Finanzierungsschlüssel und rechtliche Vereinbarungen untereinander festlegen, das Geld für den Landkauf vorschiessen, die Erschliessung, Parzellierung und der Verkauf der Grundstücke managen und vieles mehr. Dies ist ein beträchtlicher logistischer, zeitlicher und vor allem finanzieller Aufwand, der auch eines speziellen Knowhows bedarf. Für den Stadtrat hat oberste Priorität im Rütihof für das Gewerbe einen attraktiven Standort zu entwickeln und diesen zu kostendeckenden Preisen abzugeben. Diese Zielsetzungen sind beim Kauf durch ein «Firmen-Konsortium» nicht gewährleistet. Zudem hat die Stadt das Kaufrecht zum Vorzugspreis erhalten hat, weil das ganze Grundstück erworben werden soll und nicht nur Teile davon.

Bau / Erschliessung

Was für eine Rolle spielt die Vorbelastung des Standorts und wie wird mit den Kosten für die Entsorgung umgegangen?
Die Entsorgungskosten wurden zu Projektbeginn geschätzt und berücksichtigt. Die Entsorgungskosten werden über den Landpreis gedeckt. Nur der ausgehobene belastete Boden muss vorschriftsgemäss entsorgt werden.

Ist eine Gesamtprojektleitung für alle individuellen Bauvorhaben vorgesehen?
Nein, es steht den Interessenten jedoch frei die Bauten mit einer eigenen, gemeinsamen Projektleitung zu realisieren.

Verkehr

Gibt es bezüglich Verkehrsführung schon Rücksprachen mit dem Kanton?
Aufgrund der Gespräche mit Kanton und Polizei sind je eine Ausfahrt auf die Steinacher- wie auch die Zugerstrasse möglich. Die Knotengeometrie ist noch nicht abschliessend definiert (Stand Herbst 2014).

Bereits heute kommt es zu Staus im Neubüel. Wie will die Stadt die Verkehrsprobleme lösen?
Belastet ist vor allem ein Kreisel. Da kann es an gewissen Tagen zu gewissen Tageszeiten zu Rückstaus kommen. Grund dafür ist generell das wachsende Verkehrsaufkommen. Das Problem muss mit oder ohne Werkstadt Zürisee gelöst werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass in anderen Regionen (z.B. im Limmattal) dieses Verkehrsprobleme nicht als problematisch eingestuft würde. Als mögliche Massnahmen ist z.B. ein Bypass in Prüfung.

Würde die Werkstadt Zürisee die Verkehrsprobleme nicht stark verschärfen?
Aufgrund der Verkehrsberechnungen ist nicht von einer starken Verschärfung auszugehen, da der Mehrverkehr aus dem Areal Werkstadt Zürisee im Vergleich zur bestehenden Verkehrsbelastung von untergeordneter Bedeutung ist. Auf dem Areal Werkstadt Zürisee werden verkehrsintensive Nutzungen ausgeschlossen. Zudem ist morgens 7 Uhr, wenn die Gewerbler anfahren, keine Belastungsspitze. Die Werkstadt Zürisee hat auch positive Effekte. Durch den Umzug von Firmen hierher werden gewisse Quartiere von Gewerbe-Verkehr entlastet.

Was ist bezüglich der Erschliessung durch ÖV / Langsamverkehr angedacht?
Das bestehende Busnetz hat eine gute Anbindung nach Wädenswil und den Bahnhof. Die SZU ist interessiert eine gute ÖV - Lösung zu bieten.

Kann das Busdepot mit ca. 34 Bussen über die bestehenden Strassen betrieben werden?
Ja, die Busse verkehren ausserhalb der Hauptstosszeiten, weshalb die Abwicklung über die bestehenden Strassen möglich ist.

Funktioniert das Konzept z.B. zusammen mit dem Hol- und Bring-Verkehr der Zurich International School?
Ja – da die Stosszeiten des Gewerbe- und Schulverkehrs grundsätzlich zeitlich versetzt sind.

Wird beim geplanten neuen Verkehrskonten in der Zugerstrasse bei den Verhandlungen mit dem Kanton darauf geachtet, dass auch eine Erschliessung ins Gebiet Hintere Rüti gebaut werden kann, also ein Verkehrsknoten mit vier Aesten? So würde der Verkehrskreisel bei der Steinacherstrasse vom Verkehr aus/zum Zentrum zu Zürisee-Center und Landi entlastet.
Die Verkehrssituation im Raum Neubüel wird grossflächig geprüft und unter Annahmen bis ins Jahr 2030 hochgerechnet. Darauf gestützt werden für die bestehenden und neuen Knoten die erforderlichen Massnahmen und bestmögliche Geometrie definiert. Ein vierarmiger Verkehrsknoten wird dabei ebenfalls geprüft.

Wie genau würde der Bypass beim Kreisel aussehen? Hier Analogie mit Kreisel Schindellegi. Hat die Landi Kenntnis von Ihren Ideen?
Dieser Kreisel ist Teil einer Kantonsstrasse. Abschliessend wird daher der Kanton über die erforderlichen Massnahmen entscheiden. Folgende beiden Varianten wurden im Jahr 2010 untersucht: Ausbau des Kreisels mit einem Bypass in Form einer zusätzlichen Fahrspur Süd nach Nord oder Installation einer Lichtsignalanlage mit zusätzlichen Fahrspuren zur Richtungslenkung.

Bereits im April 2011 wurde für den Rütihof eine Planungszone beantragt, die 2014 verlängert wurde und im April 2016 definitiv abläuft. Der Antrag war wie folgt begründet: Ein Verkehrsgutachten der Stadt Wädenswil und des Kantons Zürich zeigt, dass bei weiteren verkehrsintensiven Überbauungen im Gebiet Hinter Rüti das bestehende Verkehrsnetz überlastet sein wird und bei den Kreiselzufahrten Rückstaus die Folge sein werden. Wieso liegt der Stadt nach drei Jahren kein Verkehrskonzept vor?
Die Planungszone ist primär für die Gebietsentwicklung beantragt worden. Die Verkehrsplanung wird aktuell entsprechend dem Entwicklungskonzept erarbeitet. Darin fliesst die gesamte Verkehrsentwicklung ein.

Nutzweise

Wie kann das Konzept «Land am Laufmeter» umgesetzt werden?
Die Pflicht zum Grenzbau wird im Gestaltungsplan festgeschrieben. Die Interessenten werden für gemeinsame Lösungen rechtzeitig miteinander in Kontakt gebracht.

Gibt es neben den Parkplätzen im Bereich des Waldabstands auch noch andere Parkplätze, z.B. bei den Baufeldern?
Ja – Die Vorplätze der Baufelder dienen für die Parkierung und den Güterumschlag.

Wäre auch eine Tiefgarage denkbar?
Ja – Tiefgaragen, auch als grundstücksübergreifende Sammelgaragen, oder andere gemeinsamschftliche Parkierungslösungen sind möglich.

Sind auch überhohe Geschosse denkbar(z.B. Kühlhaus)?
Ja – die Geschosshöhe ist frei wählbar, die max. Gebäudehöhe ist massgebend.

Könnte man die Topografie nicht nutzen, um Strassen auf zwei Niveaus zu führen (z.B. für Anlieferung im Hochparterre)?
Nein – die Anordnung der Baufelder und Erschliessung für die bestmögliche Ausnützung ermöglicht leider keine Zufahrten auf unterschiedlichen Niveaus.

Kann man den Waldabstand als Zwischenumschlagplatz für Holz nutzen?
Ja – unter gewissen Auflagen ist die Lagernutzung im Waldabstand möglich.

Ist es prüfenswert, das Lidl-Gebäude zu unterfangen, damit eine allfällige Busgarage auch unter dieses Gebäude gebaut werden könnte?
Ein allfälliger Unterbau des Lidls ist abhängig von diversen Faktoren, welche seitens der Stadt nicht regulierbar sind. Es ist das Einverständnis des Eigentümers Grundstück Lidl erforderlich, aber auch die Bereitschaft des Bushofbetreibers diesen teilweise auf einem Fremdgrundstück zu erstellen. Möglicherweise verhindert der felsige Untergrund ein solches Vorhaben. Das Anliegen wird zur Prüfung aufgenommen.

Normalerweise kann auf jede Gewerbeparzelle mit einem Gewerbehaus eine sogenannte Abwartswohnung draufgesetzt werden. Ist das bei den Parzellen mit sogenanntem Gewerbe am Laufmeter auch bei jeder Parzelle möglich?
Ja, Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige sind gestattet gemäss § 56 Abs. 4 PBG

Gilt die Überbauungsziffer von 60% für jede einzelne, zukünftig separierte Parzelle oder gesamthaft für das aktuelle Grundstück?
Bei einer Bebauung nach der Bau- und Zonenordnung gilt die Überbauugsziffer je Grundstück. Für die Umsetzung des Konzepts Land am Laufmeter ist jedoch vorgesehen mit dem öffentlichen Gestaltungsplan von dieser Bestimmung abzuweichen.

Im Zusammenhang mit den Zeitungsartikeln in der NZZ und der ZSZ stellt sich die Frage, ob im Rahmen der Optimierung des Verkehrs und angesichts der zukünftig zusätzlich verfügbaren Mietflächen an der Zugerstrasse 64, eine Konzentration der WG-Plätze der Stiftung Bühl von der Einsiedlerstrasse und der Metallwerkstätte aus der Au direkt gegenüber der Elektrowerkstätte an der Zugerstrasse 81 im MEWA Areal angedacht wurden. So würde der Kreisel massiv entlastet und CO2 gespart. Im Gegenzug könnte auf die geplante gemeinsame Datensicherung auf dem Rütihof verzichtet werden. Könnte so der Wärmeüberschuss anders verwendet werden und hätte es anstelle von Rechnern mehr Platz für Kühlgut? Ohne gemeinsames Rechenzentrum wäre das Gewerbeland noch attraktiver, da sämtliche Banken aus dem Raum Standortförderung Zimmerberg zusätzliche mögliche Interessenten wären.
Die Stiftung Bühl passt als wertvoller und regional bestens verankerter Dienstleister und Arbeitgeber hervorragend in das Nutzungskonzept Werkstadt Zürisee. Mehrwerte durch Synergien mit umliegenden Betrieben sind möglich. Der Standortentscheid liegt jedoch alleine und abschliessend bei der Stiftung Bühl und damit auch eine allfällige Interessensbekundung an einem Standort im MEWA-Areal. Eine gemeinsame Datensicherung wie auch Rechenzentren sind am Standort in Rütihof nicht geplant. Es sind aktuell keine entsprechenden Interessenten vorhanden. Ob Rechenzentren mit den Nutzungskonzept der Werkstadt Zürisee vereinbar sind, müsste im konkreten Fall im Detail geprüft werden. Verkehr entsteht bei einer Nutzung im Rütihof unabhängig des Eigentümers und der Nutzweise. Als zwischenzeitliche Eigentümerin kann die Stadt beschränkt Einfluss nehmen, z.B. durch den Ausschluss stark verkehrserzeugender Nutzungen.

Nutzer

Wie ist der Stand und das Interesse bei den Nutzern?
Per 31. Dezember 2013 bekundeten 27 Betriebe (davon 20 aus Wädenswil) mit 710 Arbeitsplätzen schriftlich Interesse. Das Interesse ist nach wie vor hoch. Per Herbst 2014 sind es 21 Interessenten mit 650 Arbeitsplätzen, davon 16 Betriebe aus Wädenswil mit 480 Arbeitsplätzen. Ihr Interesse kann als ernsthaft bezeichnet werden. Die Firmen beteiligen sich aktiv an den Planungsarbeiten, wobei sie Zeit und finanzielle Mittel für eigene Planer einsetzen. Die momentane Angabe übersteigt das Flächenangebot.

Wieso ist davon auszugehen, dass Interessenten mit guten bestehenden finanziellen Konditionen in das Areal Werkstadt Zürisee wechseln?
An bestehenden Standorten ist die Weiterentwicklung aufgrund der beengten Platzverhältnisse, Umweltschutzvorschriften, Lärmbelästigung, Erschliessung und Anlieferungsmöglichkeiten häufig nicht ideal, weshalb die besseren Bedingungen im Areal Werkstadt Zürisee ausschlaggebend sein können.

Ist es korrekt, dass im Moment Leerstände bestehen?
Ja es gibt Leerstände. Betroffen davon sind aber im Wesentlichen Büroflächen (davon wird es in der Werkstadt Zürisee keine geben!) und Industrie-Liegenschaften, die wegen ihres baulichen Zustands oder ihrer Struktur schwer vermittelbar sind. Letzteres trifft z.B. auf das ehemalige Alcatel-Gebäude zu. Dieses wurde für eine grosse Firma mit 2000 Mitarbeitenden konzipiert und ist wegen seiner durchgängigen Struktur nur sehr beschränkt unterteilbar.

Können auch mehrere Nutzer zusammen bauen? Ist in irgendeiner Form geplant, entsprechende Interessen zu erfassen und zusammenzubringen?
Die Begleitung durch ein Gebietsmanagement ermöglicht rechtzeitig das Erkennen gleichartiger Interessen, das Zusammenführen der Interessenten und Nutzen dieser Synergien.

Welche Verbindlichkeit hat der LOI?
Der LOI ist rechtlich unverbindlich, die darin enthaltenen Angaben sind vertraulich. Die Namen der Interessenten werden nur in Rücksprache und erst zum passenden Zeitpunkt offengelegt.

Stimmt es, dass die Firma Kern & Sammet nicht mehr interessiert ist? Sie hat am heutigen Standort ihren Mietvertrag um 5 Jahre bzw. bis 2020 verlängert.
Die Annahme ist falsch. Gemäss den Informationen, welche der Stadt vorliegen, ist Kern & Sammet nach wie vor interessiert an einem Umzug in die Werkstadt Zürisee. Zeitlich passt das gut zusammen. Bis 2020 dürfte das Areal erschlossen und die Gebäude erstellt sein. Dass Kern & Sammet den Mietvertrag an ihrem alten Standort um nur 5 Jahre verlängert hat, zeigt im Übrigen, dass sie sich dort offensichtlich nicht mehr langfristig binden will. Der Stadtrat setzt sich dafür ein, dass die Firma und ihre Arbeitsplätze in der Region bleiben.

Dürfte man wissen, welche Wädenswiler Betriebe ausser Kern & Sammet Interesse angemeldet haben?
Die Namen der Interessenten wurden dem Gemeinderat offen gelegt, sind im Übrigen aus Rücksicht auf die Betriebe jedoch vertraulich. Sie werden nur in Rücksprache und erst zum passenden Zeitpunkt offengelegt.

Wird mit der Antwort auf die Frage «welche Wädenswiler Betriebe ausser Kern & Samment Interesse angemeldet haben» bestätigt, dass den 29 Gemeinderäten, die dem Projekt am 01.09.2014 zugestimmt haben, die Namen der Interessenten bekannt waren?
Die Liste der Interessenten wurde der vorberatenden Kommission des Parlaments offengelegt.

Ist den Interessenten klar gemacht worden, dass ein Gewerbegebäude mit maximal 60 Prozent Hypotheken belastet werden kann?
Nein, die Investitionsrechnung ist Sache der Interessenten.

Wieviele Arbeitsplätze sind aktuell im Rütihof geplant?
Die aktuell 21 interessierten Betriebe generieren rund 650 Arbeitsplätze.

Wieviele Arbeitsplätze wurden für das Kühlhaus der K&S kalkuliert? Es arbeiten ja nicht alle der rund 120 Angestellten der K&S im Kühlhaus.
Zum Kühlhaus liegen keine separaten Zahlen vor. Wichtig ist die im Endausbau dieses Betriebs geschaffenen Arbeitsplätze.

Darf die Parzelle mit Gewerbebauten am Laufmeter selber bebaut werden oder ist der Interessent an einen Generalunternehmer gebunden?
Die Parzelle kann selber mit dem selbst gewählten Unternehmer gemäss den Vorgaben des Gestaltungsplans bebaut werden.

Wann werden die Interessenten öffentlich bekannt gemacht und durch wen?
Ein guter möglicher Zeitpunkt wäre nach Abschluss der Vertragsverhandlung sofern das Einverstädnis des jeweiligen Interessenten vorliegt. Kommuniziert wird dies durch den Stadtrat.

 

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Senden Sie bitte ein E-Mail an fragen@werkstadt-zuerisee.ch